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Private Krankenversicherungen im Vergleich

Durch den Wechsel in die private Krankenversicherung erhalten Sie mehr Leistungen für weniger Geld. Suchen Sie eine Krankenversicherung mit erstklassigen Leistungen und günstigen Beiträgen? Zusammen mit Ihnen finden wir aus über 40 Gesellschaften mit 2500 unterschiedlichen Tarifen die private Krankenversicherung, die zu Ihnen passt.

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Wer kann sich in der privaten Krankenversicherung versichern?

Versichern können sich Selbständige, Beamte, Studenten nach dem Ende der Versicherungspflicht und freiwillig Versicherte, wie z. B. Hausfrauen, Angestellte und Arbeiter mit einem Jahreseinkommen von über € 49.500,00.

Ambulante Leistungen

Die private Krankenversicherung kommt für Leistungen auf, die dem Versicherten durch Arztbesuche entstehen. Hierzu gehören Untersuchungen, Verordnung von Heilmitteln und Hilfsmitteln, Arzneimittel, etc.. Spezielle Behandlungsmethoden, wie z. B. durch Heilpraktiker, Logopäden oder Psychotherapeuten können vom Versicherten hinzu genommen oder abgewählt werden.

Beitragsentlastung im Alter

Seit dem Gesundheitsreformgesetz im Jahre 2000 gesetzlich vorgeschrieben. Es wird ein Beitragszuschlag von 10% genommen der mit 7% verzinst wird. Dieser sorgt dann für eine Beitragsentlastung im Alter.

Krankentagegeld

Angestellte erhalten ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag, dem Ende der Lohnfortzahlung. Die Krankengeldhöhe kann anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung frei gewählt werden, darf aber das Nettoeinkommen nicht übersteigen. Selbständige und Freiberufler können den Tag, ab dem Krankentagegeld gezahlt werden soll, frei wählen. Auch die Höhe ist hier frei wählbar.

Pflegepflichtversicherung

Seit dem 01.01.1995 gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflegeversicherung deckt die Kosten bei Pflegebedürftigkeit bis zum gesetzlichen Höchstbeitrag ab. Sie wird immer automatisch bei dem Versicherungsunternehmen abgeschlossen, bei dem auch die private Krankenversicherung abgeschlossen wird.

Stationäre Leistungen

Sie können wählen zwischen Mehrbettzimmer, welches mit dem gesetzlichen Niveau vergleichbar ist, 2-Bettzimmer mit Chefarztbehandlung und 1-Bettzimmer mit Chefarztbehandlung. Hier ist im Übrigen nicht der Chefarzt der entscheidende Passus, sondern die generelle Möglichkeit, den Arzt frei zu wählen.

Zahnleistungen

Die private Krankenversicherung unterscheidet sich sehr stark von den gesetzlichen Leistungen. Zahnbehandlung wird immer mit 100% bezahlt, Zahnersatz, wie z. B. Inlays, Implantate, Prothesen, Brücken oder Kronen können individuell abgesichert werden. Die Erstattung reicht von 50 % bis 90%.